Gesamtverein

Bericht des Vorstandes über das Jahr 2018

Auch, wenn sicher einige meinen, wir würden uns alle Jahre wiederholen, können wir hier an dieser Stelle erneut sagen:

„Das Vereinsfest war wieder ein voller Erfolg!“

Auf unserer Homepage konnten wir wie folgt berichten:

Aufgrund der schlechten Wetteraussichten blickten die Organisatoren unseres Vereinsfestes die ganze Woche über sorgenvoll zum Himmel. Die Temperaturen waren in der Tat recht niedrig, was aber für die sportlichen Aktivitäten und den Durst eher positiv war. Und so konnten die sportlichen Ereignisse an allen drei Tagen planmäßig über die Bühne gehen. Insgesamt 15 Seniorenmannschaften am Samstag und 33 Jugendmannschaften auf 6 Feldern am Sonntag trugen ihre Spiele nahezu reibungslos aus.

Besuch unseres Oberbürgermeisters

Am Sonntag besuchte uns dann noch unser Oberbürgermeister Thomas Kufen, der es sich nicht nehmen ließ, zusammen mit allen Jugendlichen und deren Betreuern ein Foto mit sicher mehr als 300 Handballern zu machen. Anschließend konnte er dann bei einem Rundgang über die Platzanlage einen Eindruck vom Jugendhandball in Essen und insbesondere in Huttrop bekommen.

Dank an alle, die mitgeholfen haben!
All denen, die mitgeholfen haben, gilt an dieser Stelle unser herzlicher Dank. Wir hoffen, ihr seid auch im beim
Vereinsfest im Jahr 2019 vom 28. bis 30. Juni
wieder dabei, wenn es darum geht, unser Vereinsfest zu organisieren. Wir freuen uns darauf und Ihr hoffentlich auch!

Vorstand nahezu komplett wiedergewählt

Auf unserer letztjährigen Jahreshauptversammlung am 12.03.2018 wurde der amtierende Vorstand zunächst einstimmig entlastet und dann nahezu komplett wiedergewählt. Leider konnten wir das Amt des zweiten Geschäftsführer und des zweiten Kassierers nicht besetzen, da sich niemand fand, der zur Übernahme dieser Ämter bereit war. Der Vorstand hat auch 2018 wieder regelmäßig getagt und die anstehenden Fragen behandelt. Schwerpunkte dabei waren das Vereinsfest und Fragen der Finanzen des Vereins. Zu den Finanzen wird der Kassierer getrennt ausführlich berichten. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Verein auch weiterhin auf einer finanziell gesicherten Basis steht. Zur Vorbereitung des Vereinsfestes hat sich der Vorstand wiederum durch weitere Helfer unterstützen lassen und dazu ein Organisationsteam gebildet.

Sportliche Bilanz insgesamt positiv

Mit rund einem Dutzend Mannschaften ging die Handballabteilung in die Saison 2018/2019. Vier Herrenmannschaften, zwei Damenmannschaften und sieben Jugendmannschaften, davon zwei weibliche, haben die derzeit langsam zu Ende gehende Saison bestritten. Leider konnten wir bei den Jugendmannschaften die Altersklasse der A-Jugendlichen nicht besetzen, hoffen dies in der kommenden Saison aber wieder tun zu können. Insbesondere viele unserer ehemaligen Jugendlichen tragen inzwischen zur positiven Entwicklung unserer Seniorenmannschaften bei. Mit dem sportlichen Erfolg können wir zufrieden sein, wenn auch die Tabellen dies auf den ersten Blick nicht immer hergeben. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass zwei unserer Jugendmannschaften, die B und die C-Jugend, in der höchsten Klasse des Handballverbandes Niederrhein spielen und dort auf sehr starke Konkurrenz trafen. Allerdings können wir uns wie im Vorjahr auch in diesem Jahr über Kreismeisterschaften freuen, die durch unsere weibliche C-Jugend und durch unsere männliche B2-Jugend in der noch laufenden Saison wohl erreicht werden.

Über eine betrübliche Nachricht müssen wir an dieser Stelle aber auch berichten. Unsere Fußballabteilung, die seit der Gründung unseres Vereins aktiv war, hat im vergangenen Jahr leider die Beteiligung an den Meisterschaftsspielen eingestellt und existiert zurzeit leider nur noch in einer Altherrengruppe. Es bleibt zu hoffen, dass vielleicht irgendwann wieder jemand die Initiative ergreift und die Fußballabteilung wieder zum Leben erweckt. Bedanken müssen wir uns aber an dieser Stelle bei Guido Niewerth, der über viele Jahre die Abteilung geführt hat, aber leider keinen Nachfolger finden konnte.

Mitgliederzahlen leicht gestiegen

Die Mitgliederzahl ist im letzten Jahr leicht gestiegen. In diesem Jahr verzeichnen wir zum Jahreswechsel 359 (Vorjahr 349) Mitglieder, davon über 105 Jugendliche (Vorjahr 75) und 82 (Vorjahr 68) weibliche Mitglieder. Auf die Fußballabteilung entfielen immer noch 56 (Vorjahr 86) und auf die Handballabteilung deutlich mehr als im Vorjahr mit 270 (Vorjahr 221) Mitglieder. Der Mitgliederanstieg, vor allem bei unseren jugendlichen Mitgliedern, ergibt sich auch durch die Gründung einer Kindergruppe im Alter von drei bis fünf Jahren, die sehr schnell auf eine beachtliche Zahl von über 20 Kindern angewachsen ist und mittwochs unter der Leitung von Wencke Hasel-Lorenz in der Halle Hubertusburg ihre Trainingsstunden abhält.

Datenschutzordnung DJK Winfried-Huttrop e.V.

 

Präambel

Die DJK Winfried-Huttrop e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

 

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Geschäftsführer zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Der Geschäftsführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein in der Regel nicht mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

 

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch vom Vorstand berechtigte Mitglieder vorgenommen werden.

2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstands. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 28.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

 

Jahreshauptversammlung 2018

Auf unserer Jahreshauptversammlung, die am 12. März 2018 im PSV-Tennisclubhaus stattgefunden hat, wurde der Vorstand zunächst einstimmig entlastet. Danach wurde der neue Vorstand gewählt (Vorstandsmitglieder siehe unter "Ansprechpartner"). Zuvor hatte der Vorstand über das vergangene Jahr ausführlich berichtet. Da Christiane Faust und Christian Kluh für ihre bisherigen Vorstandsämter nicht mehr zur Verfügung standen, wurde als 1. Geschäftsführer Carsten Peppler gewählt. Christiane Faust, die noch weiterhin als Sozialwartin zur Verfügung stehen wird, und Christian Kluh danken wir für ihre jahrelange Tätigkeit im Vorstand unseres Vereins.

 Christiane Faust und Stephan Trastl wurden für ihre fünfundzwanzigjährige Mitgliedschaft in der DjK Winfried Huttrop geehrt. Leider war auch in diesem Jahr die Beteiligung an der Jahreshauptversammlung wieder sehr gering. Der Vorstand ist der Meinung, dass seine Arbeit wenigstens einmal im Jahr durch eine zahlreiche Beteiligung an der Jahreshauptversammlung gewürdigt werden müsste.

 

Am 27. August wurde allen Vereinen und Organisationen, die beim Sparkassenvoting einen der ersten 175 Plätze erreicht hatten, auf dem Kennedyplatz symbolisch ein Scheck über 1000 Euro überreicht.

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Stellvertretend für unseren Verein nahmen unser Jugendwart Andi Reimann und unser Handballabteilungswart FaXe Wiess zusammen mit den Spielführern und Spielführerinnen unserer Jugendmannschaften von F- bis zur A-Jugend den Scheck der Sparkasse entgegen.

An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei allen Mitgliedern, Freunden und Bekannten für ihr tolles Engagement beim Voting bedanken. Ohne eure Stimmen hätten wir die 1000 Euro niemals erhalten.

 

 

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Einladung zur Jahreshauptversammlung
Montag, 29. Februar 19:00 Uhr

PSV-Tennisclubhaus

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